Die Tarifpartner haben beschlossen, die Regeln zur Anerkennung bestehender Besitzstände zu überarbeiten.
Ab sofort werden Anträge dann bewilligt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Die GLN-Nummer der antragstellenden Ärztin oder des Arztes muss zwischen 2022 und 2024 auf Rechnungen als ausführend oder verantwortlich aufgeführt sein.
2. Die Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder ein entsprechender Weiterbildungstitel muss spätestens im Jahr 2024 erworben worden sein.
Ausschlaggebend ist dabei immer der älteste Eintrag im MedReg.
3. Die entsprechende TARMED-Vorgänger-Position muss seit Erhalt der BAB oder des Weiterbildungstitels im Zeitraum 2022–2024 mindestens 15x ordnungsgemäss abgerechnet worden sein.
Bereits genehmigte Besitzstandsanträge bleiben gültig. Offene Anträge werden automatisch anhand der neuen Kriterien überprüft – für die Antragstellenden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Wie bisher erfolgt die Mitteilung des Ergebnisses per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie im Newsletter der OAAT AG.
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