In enger Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern wurden konkrete Nachbesserungen erarbeitet und festgelegt. Wie in der Mitteilung der OAAT AG vom 05.11.2025 mitgeteilt wurde, hat der Bundesrat die Anpassungen genehmigt.
Die vereinbarten Anpassungen betreffen folgende Bereiche:
Spitalnotfall und nicht-ärztliche Leistungen (TARDOC).
Kombinationstherapien in der Tumorbehandlung im Rahmen der ambulanten Pauschalen.
Differenzierte Tarifierung der Wundversorgung (TARDOC und ambulante Pauschalen).
Korrektur formaler Fehler in beiden Tarifstrukturen
Befristete Übergangsmaßnahmen bei den ambulanten Pauschalen für Pathologieleistungen.
Diese Nachbesserungen sind ein weiterer Schritt hin zu einer praxisnahen, transparenten und fairen Tariflandschaft im ambulanten Bereich.