Fristverlängerung bei Besitzstandswahrung und Anpassung des LegiData-Reglements
Die OAAT AG informiert:
Die OAAT AG informiert:
Am 29. August 2025 hat der Verwaltungsrat der OAAT AG wichtige Entscheidungen zur Besitzstandswahrung getroffen.
Verlängerte Fristen für Besitzstandsanträge:
Über das Online-Tool LegiData können Besitzstände nun bis zum 15. November 2025 eingereicht werden.
Nachreichung von Dokumenten:
Für Positionen, die nicht automatisch anerkannt werden, können Unterlagen bis zum 30. November 2025 nachgereicht werden.
Für Positionen, die nicht automatisch anerkannt werden, können Unterlagen bis zum 30. November 2025 nachgereicht werden.
Die Tarifpartner erhoffen sich, dass diese Verlängerung den Praxen und Institutionen bei der Umstellung zusätzliche Entlastung verschafft.
Anpassungen im Betriebsreglement LegiData
Auch beim Reglement gibt es Neuerungen: Besitzstand beantragen muss weiterhin jede Person, die unter TARMED bestimmte Tarifpositionen abrechnen durfte – sei es aufgrund von Facharzt- und Weiterbildungstiteln, Schwerpunkten, Fähigkeitsausweisen oder bereits bestehenden Besitzständen.
Künftig soll jedoch die Anerkennung von Besitzständen modifiziert werden. Die Geschäftsstelle der OAAT AG arbeitet derzeit im Auftrag der Tarifpartner an einem entsprechenden Lösungsvorschlag. Sobald die Details feststehen, werden sie offiziell kommuniziert.
Was bleibt unverändert?
Bereits genehmigte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Eingereichte Anträge werden automatisch und kostenlos anhand der neuen Kriterien nochmals geprüft – Antragsteller müssen nichts unternehmen.
Der Preis für eingereichte Anträge sowie die Gebühr von 50 Franken pro neuem Besitzstand bleiben bestehen.
Besitzstandswahrungen können weiterhin direkt über die OAAT-Datenbank LegiData beantragt werden: Hier zum Antrag.